Willkommen auf meiner Homepage 

Herzlich willkommen auf der Webseite für rechtliche Betreuung – Hier steht die Selbstbestimmung und Unterstützung von Menschen im Mittelpunkt, die Unterstützung bei rechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten benötigen. Ich biete dir auf dieser Seite das "DU" an, weil es Gespräche leichter macht. Wenn du lieber beim "Sie" bleiben möchtest, ist das selbstverständlich völlig in Ordnung.



Wer kann einen Berufsbetreuer bekommen – und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten?

Ein Berufsbetreuer wird dann bestellt, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen, gesundheitlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Ziel ist nicht, Entscheidungen abzunehmen, sondern die betroffene Person zu unterstützen und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten. Hierzu gibt es Aufgabenkreise die das Gericht bestimmt. Aufgabenkreise sind die klar definierten Aufgabenbereiche, für die ein Betreuer vom Betreuungsgericht beauftragt wird.
Das bedeutet: Ein Betreuer bekommt nicht automatisch Vollmacht für alles, sondern nur für die Bereiche, in denen die betroffene Person tatsächlich Unterstützung braucht. 

Beispiele:

1. Gesundheitssorge:
Organisation und Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, Arztbesuchen, Reha-Maßnahmen; Klärung medizinischer Fragen im Sinne des Betroffenen.

2. Vermögenssorge:
Verwaltung des Einkommens und Vermögens, Zahlung von Rechnungen, Beantragung von Sozialleistungen, Kontrolle von Verträgen und Versicherungen.

3. Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten:
Organisation des Wohnumfelds, Unterstützung bei Mietverhältnissen, Kündigungen, Heim- oder Wohnheimplatzsuche.

4. Behörden- und Rechtsangelegenheiten:
Kommunikation mit Ämtern, Versicherungen und Gerichten; Wahrnehmung rechtlicher Interessen; Bearbeiten von Anträgen und einlegen von Widersprüchen.

5. Post- und Schriftverkehr:
Ordnung, Öffnung (falls durch Gericht genehmigt) und Bearbeitung eingehender Post, Verwaltung wichtiger Unterlagen.

 


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Anregung einer Betreuung 

Die Anregung einer Betreuung wird beim zuständigen Betreuungsgericht beantragt z.B. Amtsgericht Stralsund. 

Wer darf das Anregen?

Eine Betreuung anregen dürfen alle Personen, die ein berechtigtes Interesse haben – darunter Angehörige, Vertrauenspersonen, behandelnde Ärzte, soziale Einrichtungen oder auch Nachbarn. Zudem kann die betroffene Person selbst eine Betreuung anregen.

Beendigung einer rechtlichen Betreuung

Eine rechtliche Betreuung ist immer als Unterstützung auf Zeit gedacht. Sie soll Menschen helfen, schwierige Lebenssituationen zu bewältigen, Entscheidungen zu treffen und ihre Angelegenheiten zu ordnen. Doch ebenso wichtig wie die Einrichtung einer Betreuung ist der Moment, in dem sie nicht mehr benötigt wird.

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Mein Geld?

Ein Betreuer darf nur in dem gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis (z. B. Vermögenssorge) handeln und muss dein Geld in deinem Interesse verwalten. Er darf nichts für sich behalten und muss über alles beim Gericht Rechenschaft ablegen.

Dein Geld bleibt grundsätzlich dein Eigentum!

ABER..

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Liegt das Vermögen unter 10.000 €, gilt die betreute Person als mittellos. Die Vergütung wird dann von der Staatskasse übernommen. Erst wenn das Vermögen die Grenze überschreitet, muss die Person selbst für die Kosten aufkommen.



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Spezialisierung LGBTQ+

  • Empathie und Akzeptanz: Aufgrund eigener Erfahrungen kann ich mich sehr gut in die Situation meiner Klienten hineinversetzen. Ich biete einen geschützten Raum, in dem meine Klienten so akzeptiert werden, wie sie sind.
  • Diskriminierungsschutz: Ich gehe auf die Erfahrungen von Diskriminierung und Verunsicherung ein, die meine Klienten in ihrem Umfeld oft erleben, und biete einen sicheren Rahmen für die gemeinsame Arbeit an ihren individuellen Situationen.
  • Ich habe mich auf gesetzliche Betreuungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen, LSBTI*Q-Geflüchteten sowie von Menschen mit Behinderung und HIV oder Hepatitis C spezialisiert.



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Lass dich durch das, was du bist, nicht darüber täuschen, was du noch werden kannst 

Dieser Spruch ist für unsere Arbeit mit jungen Erwachsenen von zentraler Bedeutung. Er spiegelt mein tiefstes Ziel wieder: Ich möchte, dass die Betreuung kein dauerhafter Zustand, sondern ein Sprungbrett in die Selbstständigkeit ist. Mein Fokus liegt darauf, gemeinsam die Fähigkeiten und das Selbstvertrauen zu entwickeln, damit die Betreuung wieder beendet werden kann, sobald keine Hilfe mehr notwendig ist. Der aktuelle Hilfebedarf definiert nicht das lebenslange Potenzial. Ich glaube an die Entwicklungskraft jedes Einzelnen und daran, dass der Weg in ein eigenverantwortliches Leben das wünschenswerteste Ziel ist.




Was ein gesetzlicher Betreuer nicht leistet.

Die Berufsbezeichnung „Betreuer“ führt oft zu Missverständnissen, da der Begriff in verschiedenen Bereichen unterschiedlich verwendet wird. Um die rechtliche, also die vertretende Komponente der Tätigkeit hervorzuheben, sprechen wir korrekt von einem „gesetzlichen“ bzw. „rechtlichen Betreuer“.

Wichtig: Zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers gehören nicht die direkte hauswirtschaftliche Versorgung, die Begleitung bei Spaziergängen oder die Krankenpflege.

Ein Betreuer ist ausschließlich für die Organisation und Kontrolle dieser Dienstleistungen zuständig, sofern dies vom Gericht im Aufgabenkreis festgelegt wurde. Die tatsächliche Durchführung obliegt entsprechenden Dienstleistern (z.B. Pflegediensten, Haushaltshilfen).